Wer eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen will, muss seit dem 1. Januar 2008 einen Gebäudeenergieausweis (Energiepass) vorlegen.
Dieser weist den spezifischen Heizenergieverbrauch der Immobilie aus und ermöglicht somit dem Mieter bzw. Käufer Rückschlüsse auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Der Energiepass soll den Eigentümer motivieren, durch geeignete Maßnahmen den Energieverbrauch seiner Wohnung bzw. seines Hauses zu senken und somit die Attraktivität und den Wert seiner Immobilie zu steigern.
Welche Maßnahmen zur Modernisierung der Baukonstruktion und/oder der haustechnischen Anlagen geeignet und wirtschaftlich sinnvoll sind, lässt sich am besten in einer umfassenden Energieberatung klären.